Die aktuelle Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) sieht ab dem 1. Januar 2013 die Benutzung eines Schlagriemens bei Einspännern sowie bei Tandem- und Randomgabelpferden vor. Diese neue Regelung tritt sowohl bei Brustblatt- als auch bei Kumtgeschirren in Kraft. (LPO Teil A: Allgemeine Bestimmungen - IX. Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden, ä 71.A, letzter Absatz)
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Herstellerinformationen:
Ideal Equestrian BV
Huijbergsebaan 502
DM Bergen op Zoom, Niederlande, 4625
info@idealequestrian.com
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